Auswirkungsberechnungen liefern Abschätzungen zu den Auswirkungen eines Austritts der störfallwirksamen Menge eines kritischen Stoffes aus einer Chemieanlage oder einer Anlage zum Umgang mit giftigen, ätzenden oder brennbaren (explosiven) Stoffen und der daraus entstehenden Gefährdung von Menschen und Anlagen innerhalb oder außerhalb des Werkzaunes. Sowohl der Betreiber als auch Behörden und Nachbarn möchten deshalb im voraus über das mögliche Ausmaß solcher Einwirkungen informiert werden, um die entsprechenden Gegenmaßnahmen ergreifen oder veranlassen zu können.

Eine Abschätzung solcher Gefährdungen kann prinzipiell anhand von Schilderungen bekannter Ereignisse in der Literatur oder im Regelfall über eine Berechnung der Auswirkung mühsam durch Einzelrechnungen oder schneller, einfacher und (durch Gutachter) prüffähig mit einer passenden Software erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Erstellung einer Auswirkungsberechnung unterschiedlicher Forderungen bestehen, wobei aber die Problematik dieser Auswirkungsberechnungen Schwierigkeiten in den verschiedenen Phasen der Durchführung mit sich bringt.

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